Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 05.10.2006 - 9 LC 246/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8187
OVG Niedersachsen, 05.10.2006 - 9 LC 246/04 (https://dejure.org/2006,8187)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.10.2006 - 9 LC 246/04 (https://dejure.org/2006,8187)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - 9 LC 246/04 (https://dejure.org/2006,8187)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beitragskalkulation bei Durchführung der Abwasserbeseitigung durch einen Dritten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 ABAS; § 34 BauGB; § 108 Abs. 4 NGO; § 6 Abs. 1 S. 2 NKAG; § 149 Abs. 9 NWG; § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO
    Berufung wegen einer Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag für die Schmutzwasserkanalisation; "Dritter" im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)

  • Judicialis

    BauGB § 124 I; ; NGO § 108 IV 1; ; NGO § 108 IV 2; ; NKAG § 6 I 2; ; NWG § 149 IX; ; NWG § 149 VI

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragskalkulation bei Durchführung der Abwasserbeseitigung durch einen Dritten - Abwasserbeitrag; Dritter; Erschließungsvertrag; GmbH, Abwasserentsorgung; Kosten, einem Dritten geschuldete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufung wegen einer Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag für die Schmutzwasserkanalisation; "Dritter" im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 345
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1994 - 9 A 2251/93

    US-Leasing-Geschäfte und Gebührenrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.2006 - 9 LC 246/04
    Da die Beklagte nach § 5 Abs. 3 des Entsorgungsvertrages verpflichtet ist, der GmbH einen Investitionskostenanteil von 38.932.178,- DM zu den auf der Grundlage des vorliegenden Abwasserkonzeptes durchzuführenden Investitionen für u.a. die Schmutzwasserbeseitigung zu zahlen, fließt dieses Entgelt in die Kalkulation ein und zählt zu den über Beiträge zu refinanzierenden Entgelten für in Anspruch genommenen Fremdleistungen (vgl. auch: Urt. d. Sen. v. 24.6.1998 - 9 L 2722/96 - NdsVBl 1998, 289 = KommunalPraxis 1998, 280 = KStZ 1998, 172 = NdsRpfl 1998, 26 für die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren im Falle der Übertragung der Abfallbeseitigung auf einen Privatunternehmer; OVG Münster, Teilurteil v. 15.12.1994 - 9 A 2251/93 - NVwZ 1995, 1239 = OVGE 44, 211 = NWVBl 1995, 173 = ZKF 1995, 109 für die Kalkulation der Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren bei Beauftragung eines privaten Unternehmens; OVG NRW, Urt. v. 14.12.2004 - 9 A 4187/01 - NWVBl 2005, 219 = ZKF 2005, 94 für die Kalkulation der Entwässerungsgebühr bei Durchführung der Entsorgung durch eine Betriebsführungsgesellschaft).

    Die zitierte Auffassung von Klausing, dass "Dritter" im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 NKAG keine von der Gemeinde allein getragene oder - wie hier und üblich - von der Gemeinde zumindest beherrschte juristische Person sein könne, teilt auch der Senat nicht (ebenso schon: OVG Münster, Teilurteil v. 15.12.1994, a.a.O., für den Fall, dass die Gemeinde am Dritten mit Gesellschafteranteilen von mehr als 51 % beteiligt ist; OVG NRW, Urt. v. 14.12.2004, a.a.O. für den Fall einer Beteiligung der Gemeinde in Höhe von 51 %).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - 9 A 4187/01

    Wiederbeschaffungszeitwert

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.2006 - 9 LC 246/04
    Da die Beklagte nach § 5 Abs. 3 des Entsorgungsvertrages verpflichtet ist, der GmbH einen Investitionskostenanteil von 38.932.178,- DM zu den auf der Grundlage des vorliegenden Abwasserkonzeptes durchzuführenden Investitionen für u.a. die Schmutzwasserbeseitigung zu zahlen, fließt dieses Entgelt in die Kalkulation ein und zählt zu den über Beiträge zu refinanzierenden Entgelten für in Anspruch genommenen Fremdleistungen (vgl. auch: Urt. d. Sen. v. 24.6.1998 - 9 L 2722/96 - NdsVBl 1998, 289 = KommunalPraxis 1998, 280 = KStZ 1998, 172 = NdsRpfl 1998, 26 für die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren im Falle der Übertragung der Abfallbeseitigung auf einen Privatunternehmer; OVG Münster, Teilurteil v. 15.12.1994 - 9 A 2251/93 - NVwZ 1995, 1239 = OVGE 44, 211 = NWVBl 1995, 173 = ZKF 1995, 109 für die Kalkulation der Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren bei Beauftragung eines privaten Unternehmens; OVG NRW, Urt. v. 14.12.2004 - 9 A 4187/01 - NWVBl 2005, 219 = ZKF 2005, 94 für die Kalkulation der Entwässerungsgebühr bei Durchführung der Entsorgung durch eine Betriebsführungsgesellschaft).

    Die zitierte Auffassung von Klausing, dass "Dritter" im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 NKAG keine von der Gemeinde allein getragene oder - wie hier und üblich - von der Gemeinde zumindest beherrschte juristische Person sein könne, teilt auch der Senat nicht (ebenso schon: OVG Münster, Teilurteil v. 15.12.1994, a.a.O., für den Fall, dass die Gemeinde am Dritten mit Gesellschafteranteilen von mehr als 51 % beteiligt ist; OVG NRW, Urt. v. 14.12.2004, a.a.O. für den Fall einer Beteiligung der Gemeinde in Höhe von 51 %).

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96

    Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.2006 - 9 LC 246/04
    Da die Beklagte nach § 5 Abs. 3 des Entsorgungsvertrages verpflichtet ist, der GmbH einen Investitionskostenanteil von 38.932.178,- DM zu den auf der Grundlage des vorliegenden Abwasserkonzeptes durchzuführenden Investitionen für u.a. die Schmutzwasserbeseitigung zu zahlen, fließt dieses Entgelt in die Kalkulation ein und zählt zu den über Beiträge zu refinanzierenden Entgelten für in Anspruch genommenen Fremdleistungen (vgl. auch: Urt. d. Sen. v. 24.6.1998 - 9 L 2722/96 - NdsVBl 1998, 289 = KommunalPraxis 1998, 280 = KStZ 1998, 172 = NdsRpfl 1998, 26 für die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren im Falle der Übertragung der Abfallbeseitigung auf einen Privatunternehmer; OVG Münster, Teilurteil v. 15.12.1994 - 9 A 2251/93 - NVwZ 1995, 1239 = OVGE 44, 211 = NWVBl 1995, 173 = ZKF 1995, 109 für die Kalkulation der Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren bei Beauftragung eines privaten Unternehmens; OVG NRW, Urt. v. 14.12.2004 - 9 A 4187/01 - NWVBl 2005, 219 = ZKF 2005, 94 für die Kalkulation der Entwässerungsgebühr bei Durchführung der Entsorgung durch eine Betriebsführungsgesellschaft).
  • VG Braunschweig, 30.01.2002 - 8 A 452/01

    Abwasserbeseitigung; Abwasserbeseitigungsanlage; Abwasserbeseitigungssatzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.10.2006 - 9 LC 246/04
    Die hiergegen gerichtete Klage wies das Verwaltungsgericht Braunschweig mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 30. Januar 2002 ab (8 A 452/01).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2018 - 15 A 51/17

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zum Kanalanschlussbeitrag; Erfüllung

    vgl. zu alledem OVG NRW, Beschlüsse vom 12. August 2009 - 15 A 2267/07 -, juris Rn. 16, und vom 22. November 2005 - 15 A 873/04 -, juris Rn. 24, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 2 A 2098/89 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Urteil vom 5. Oktober 2006 - 9 LC 246/04 -, juris Rn. 15 f.; ebenso mit Blick auf § 10 Abs. 1 Satz 2 KAG NRW: OVG NRW, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 15 A 1108/16 -, juris Rn. 24; Grünewald, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 3. Ordner, Loseblatt, Stand März 2010, § 10 KAG NRW Rn. 40.

    vgl. insofern auch OVG NRW, Beschlüsse vom 31. Januar 2013 - 9 E 1060/12 -, juris Rn. 15 ff., vom 15. April 2011 - 9 A 2260/09 -, juris, und vom 22. November 2005 - 15 A 873/04 -, juris Rn. 14 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 5. Oktober 2006 - 9 LC 246/04 -, juris Rn. 15 f.; VG Düsseldorf, Urteil vom 5. Februar 2014 - 5 K 2034/13 -, juris Rn. 22 ff.; VG Köln, Urteil vom 24. Mai 2011 - 14 K 1092/10 -, juris Rn. 38 ff.

  • VG Gera, 01.12.2009 - 2 K 2434/08

    Ausbaubeiträge; Verwaltungsakt; Behördenunterbau; Geschäftsbesorger;

    Bei einer derartigen Bestimmung ist es nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 5. Oktober 2006, 9 LC 246/04, NVwZ-RR 2007, S. 345/346) möglich, das von der Gemeinde für die durchzuführenden Investitionen zu zahlende Entgelt in die Globalkalkulation einzustellen.
  • VG Lüneburg, 16.06.2020 - 3 A 71/17

    Abschreibungen; Fremdleistung; Fremdleistung, Dritter; Kalkulation;

    Dritter kann auch einen GmbH sein, die von der Gemeinde alleine getragen oder von ihr beherrscht wird (Nds. OVG, Urt. v. 5.10.2006 - 9 LC 246/04 -, juris Rn. 15 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht